Novellierung Bundeswaldgesetz gekippt

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Forst & Technik
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Georg Schirmbeck MdB, Präsident des Deutschen Forstwirtschaftsrates (DFWR), teilte am Rande der Grünen Woche in Berlin mit, dass Bundeslandwirtschaftsminister Seehofer die bisher geplante Novelle des Bundeswaldgesetzes (BWaldG) gekippt hat. "Die geplanten Maßnahmen rechtfertigen von Ihrem Umfang her nicht den zu erwartenden bürokratischen Aufwand, den die Einbringung eines Änderungsgesetzes verursachen würde. Sehr wohl werden bestimmte Änderungen in dem Rechtsgebiet neu geregelt werden", teilte das Bundeslandwirtschaftsministerium auf Anfrage dazu mit. Änderungen sind nun im Rahmen eines geplanten Artikelgesetzes vorgesehen, sie betreffen voraussichtlich die Einordnung von Agroforstsystemen und Kurzumtriebsplantagen und die Gleichstellung der Forstwirtschaftlichen Vereinigungen mit den Forstbetriebsgemeinschaften. Laut DFWR-Präsident Schirmbeck ist auch die angedachte Neudefinition des Begriffes der "ordnungsgemäßen Forstwirtschaft" damit vom Tisch. Die von der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW) gewünschte Übernahme der Haftung für die Verkehrssicherungspflicht im Wald durch den Staat sei auf diesem Wege nicht regelbar, so Schirmbeck, da weitere Gesetze wie das Bürgerliche Gesetzbuch davon betroffen wären.
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