Holzbau Deutschland lehnt Tegernseer Neuauflage ab

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Holzbau Deutschland/Fordaq
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Die Fachversammlung von Holzbau Deutschland – Bund Deutscher Zimmermeister im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes tagte Ende September in Berlin und sprach sich dafür aus, dass die „Gebräuche für den Handel mit Holz- und Holzprodukten in Deutschland (‘Tegernseer Gebräuche‘)“ für das Zimmerer- und Holzbaugewerbe nicht mehr als Handelsbrauch im Sinne des § 346 HGB anerkannt werden. Die Fachversammlung war sich einig, dass sich der Einsatz von Holz- und Holzwerkstoffen im Bauwesen entscheidend weiterentwickelt hat und daher die Tegernseer Gebräuche nicht mehr der heutigen Praxis im Zimmerer- und Holzbaugewerbe entsprechen.

Diese Weiterentwicklung betrifft sowohl die allgemein verbindlichen Regelwerke (insbesondere Normen) als auch die flächendeckende Verwendung von allgemeinen Geschäftsbedingungen. Im heutigen Holzbau werden nur geregelte Bauprodukte von den Betrieben des Zimmerer- und Holzbaugewerbes bestellt und verarbeitet bzw. verbaut, deren qualitative Anforderungen entsprechend definiert sind. Da die Tegernseer Gebräuche vom Zimmerer- und Holzbaugewerbe in Gänze abgelehnt werden, beteiligte sich Holzbau Deutschland auch nicht an dem fortgeschriebenen Entwurf der Neufeststellung 2020 für die „Gebräuche für den Handel mit Holz- und Holzprodukten in Deutschland“ vom 19. März 2020, der zur öffentlichen Konsultation verbreitet worden war.

Kritisch äußerte sich die Fachversammlung zu der im August 2020 erschienen DIN 4109-5:2020 „Schallschutz im Hochbau – Teil 5: Erhöhte Anforderungen“. Die Norm ist in den Fach- und Verkehrskreisen umstritten und sei trotz der vielen fundamentalen Einsprüche des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes und anderer Organisationen veröffentlicht worden. Auch ein Schlichtungsverfahren der Fach- und Verkehrskreise habe keinen Einfluss mehr auf die Veröffentlichung der Norm gehabt. Dies habe nun zur Folge, dass der verantwortliche Normenausschuss NA 005-55-74 AA des Deutschen Instituts für Normung (DIN) zeitnah mit der Bearbeitung eines Änderungsblattes A1 zur DIN 4109-5 beginnen wird. Ziel ist es, dass bei den Anforderungen von Decken in Leichtbauweise (z.B. Neubau von Holzbalken-, Brettstapel- oder Brettsperrholzdecken) der tieffrequente Bereich normativ berücksichtigt werden kann.

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