Das Bauen mit Holz soll auch in Rheinland-Pfalz durch eine entsprechende Anpassung der Landesbauordnung vereinfacht werden. Bisher kann Holz als Baustoff nur für Gebäude mit einer Höhe bis zu 13 m eingesetzt werden. Der Novellenentwurf sieht eine neue Maximalhöhe von 22 m vor.
Außerdem sollen die digitalen Baugenehmigungsverfahren verschlankt werden. Der Ministerrat hat dem Ansinnen bereits Anfang Dezember zugestimmt. Jetzt muss der Landtag darüber entscheiden.